Zubereitung:Alkoholhinweis

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Der Alkoholhinweis soll bestimmte Risikogruppen wie z.B. Leberkranke, Alkoholkranke, Schwangere oder Epileptiker bei der Auswahl vollständig alkoholfreier Gerichte unterstützen. Darüber hinaus sollten Gerichte für Kinder natürlich wenn möglich auch keinen Alkohol enthalten.

Wenn Ihnen ein Rezept oder auch eine Zutat auffällt, die Alkohol enthält, aber noch nicht gekennzeichnet ist, dann fügen Sie bitte folgenden Text hinter der entsprechenden Zutat ein:

{{Alkohol}}

In dem Übersichtskasten des Rezeptes sollte dann ebenfalls noch auf den Alkohol hingewiesen werden.

Rezepte, die ohne Verwendung von Alkohol zubereitet werden, sind in der Kategorie Rezepte ohne Alkohol zu finden.

Aber der Alkohol verdunstet doch...

...oder nicht? Ein weitverbreiteter Irrglaube besagt, dass der zugesetzte Alkohol beim Kochen verdunstet. Dass dies nur teilweise stimmt, haben inzwischen mehrere Studien ergeben. Selbst nach mehrstündiger Kochdauer bleibt eine nicht unerhebliche Restkonzentration von Alkohol erhalten. Je nach Art der Zubereitung bleiben zwischen 4% und 80% des Alkohols im zubereiteten Gericht erhalten. Weiter reicht alleine das Aroma, welches der Alkohol dem Gericht verleiht, dazu aus, dass Risikogruppen wieder auf den „Geschmack“ kommen und rückfällig werden.

Siehe dazu auch:

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